02. Angebot und Vertragsabschluss
03. Preise
04. Zahlungsbedingungen
05. Lieferungen
06. Gewährleistung
07. Haftung
08. Erfüllungsort als Gerichtsstand
1.0 Geltung der Bedingungen:
1.1
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge mit Endkunden
(Werbe-Mieter). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie
schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich
widersprochen.
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2.0 Angebot und Vertragsabschluss:
2.1
Die Angebote des Anbieters sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2
Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2.3
Für unsere Lieferverpflichtung ist der schriftliche Auftrag (in diesem Fall per Email und der
Eingang der Zahlung per Vorkasse-Überweisung maßgebend.
2.4
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
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3.0 Preise:
3.1
Maßgebend sind die in der Email-Bestätigung angeführten Preise inkl. der momentan
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe,
soweit nicht anders vereinbart, ab Standort des Anbieters.
3.2
Vereinbarte Nebenleistungen und vom Anbieter vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit
nicht anders geregelt, zu Lasten des Endkunden (Werbe-Mieters).
3.3
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder
Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Endkunden (Werbe-Mieter) weitergegeben werden.
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4.0 Zahlungsbedingungen:
4.1
Der Mietpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Bestellung der
Dienstleistung zur Zahlung per Vorkasse-Überweisung fällig. Bei Werbe-Verträgen gilt der
Jahresbetrag. Bei vorzeitiger Kündigung werden Überzahlungen nicht zurückerstattet.
4.2
Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. In diesem Falle gilt die Zahlung erst dann als erfolgt,
wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann, bei Schecks, wenn die Bank den Betrag dem Anbieter
gutgeschrieben hat. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
entgegenzunehmen.
4.3
Kommt der Endkunde (Werbe-Mieter) mit der Zahlung bei einer Vertragsverlängerung in Verzug, so endet der
Vertrag zum Stichtag des vorangegangenen Zeitraums. Da die Verlängerung des Vertrags mind. 6 Wochen vor
Stichtag dem Endkunden (Werbe-Mieter) bekannt gegeben wird, um den Vertrag rechtzeitig und fristgemäß
zu verlängern, wird bei Nichtbezahlung 14 Tage nach Stichtag das Vertrags-Konto nebst allen Daten des Endkunden
(Werbe-Mieters) automatisch gelöscht.
4.4
Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde (Mieter) nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Endkunden (Werbe-Mieters) unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Endkunde (Werbe-Mieter) nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Werbe-Mietvertrag beruht.
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5.0 Lieferungen:
5.1
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt normalerweise sofort online zu
den vereinbarten Zeitpunkten. Bei Online-Dienstleistungen gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Zahlung
vom Endkunden (Werbe-Mieter) eingegangen ist und der Anbieter den Dienst der Werbung freigibt. Dies wird im
Online-Trawler angezeigt oder kann online im Stream und auch Live verfolgt und auf Eindeutigkeit
gegengeprüft werden.
5.2
Bei Nichteinhaltung der Online-Dienstleistungsfähigkeit kann der Endkunde (Werbe-Mieter) den Anbieter
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens 2 Tage beträgt, zu liefern. Nach
der Frist kann der Endkunde (Werbe-Mieter) vom Mietvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
5.3
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen
verlängern die jeweiligen Vertragsfristen nicht.
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6.0 Gewährleistung:
6.1
Bei Mängeln und Fehlern der Werbe-Mietsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der
Endkunde (Werbe-Mieter) das Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens 2 Nachbesserungsversuche nicht zur
vollen Funktionsfähigkeit des Werbe-Mietgegenstandes, so kann der Endkunde (Werbe-Mieter) Wandlung oder Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.2
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung sowie
Fremdeingriffe oder andere Software-Verträge. Diese sind hier ausgeschlossen. Für Fehler in
Fremd-Werbungen übernehmen wir keine Haftung!
6.3
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Endkunden (Werbe-ieters) oder
unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Anbieter vor, eine Prüfungspauschale
von 25,- € zu erheben. Eine Nutzung mit nationalsozialistischem Hintergrund und/oder Daten oder
pornografischem Inhalt führt zur sofortigen Kündigung durch den Anbieter. Kosten und
Vertragsgebühren werden nicht zurückerstattet. Der Anbieter behält sich sein Recht vor, den
Missbrauch zur Anzeige zu bringen.
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7.0 Haftung:
7.1
Die Haftung des Verkäufers ist lediglich auf die Verfügbarkeit der Online-Dienstleistung
beschränkt.
7.2
Die Ansprüche des Endkunden (Werbe-Mieters) gegen den Anbieter wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
der Werbe-Mietsachen bleiben unberührt.
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8.0 Erfüllungsort als Gerichtsstand:
8.1
Erfüllungsort ist Straubing.
8.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Straubing soweit rechtlich zulässig.
8.3
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder sollte sich sonst eine Lücke erweisen, so
soll der Werbe-Mietvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke
soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der
Lücke vermutlich getroffen hätten um wirtschaftlich das Gleiche zu erreichen.
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