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Arberlandradio - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Vereinbarungen mit Werbepartnern)

 
1.0 Geltung der Bedingungen:
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge mit Endkunden (Werbe-Mieter). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.

2.0 Angebot und Vertragsabschluss:
2.1 Die Angebote des Anbieters sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2.3 Für unsere Lieferverpflichtung ist der schriftliche Auftrag (in diesem Fall per Email und der Eingang der Zahlung per Vorkasse-Überweisung maßgebend.
2.4 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3.0 Preise:
3.1 Maßgebend sind die in der Email-Bestätigung angeführten Preise inkl. der momentan gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, soweit nicht anders vereinbart, ab Standort des Anbieters.
3.2 Vereinbarte Nebenleistungen und vom Anbieter vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Endkunden (Werbe-Mieters).
3.3 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Endkunden (Werbe-Mieter) weitergegeben werden.

4.0 Zahlungsbedingungen:
4.1 Der Mietpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Bestellung der Dienstleistung zur Zahlung per Vorkasse-Überweisung fällig. Bei Werbe-Verträgen gilt der Jahresbetrag. Bei vorzeitiger Kündigung werden Überzahlungen nicht zurückerstattet.
4.2 Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. In diesem Falle gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann, bei Schecks, wenn die Bank den Betrag dem Anbieter gutgeschrieben hat. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
4.3 Kommt der Endkunde (Werbe-Mieter) mit der Zahlung bei einer Vertragsverlängerung in Verzug, so endet der Vertrag zum Stichtag des vorangegangenen Zeitraums. Da die Verlängerung des Vertrags mind. 6 Wochen vor Stichtag dem Endkunden (Werbe-Mieter) bekannt gegeben wird, um den Vertrag rechtzeitig und fristgemäß zu verlängern, wird bei Nichtbezahlung 14 Tage nach Stichtag das Vertrags-Konto nebst allen Daten des Endkunden (Werbe-Mieters) automatisch gelöscht.
4.4 Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde (Mieter) nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Endkunden (Werbe-Mieters) unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Endkunde (Werbe-Mieter) nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Werbe-Mietvertrag beruht.

5.0 Lieferungen:
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt normalerweise sofort online zu den vereinbarten Zeitpunkten. Bei Online-Dienstleistungen gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Zahlung vom Endkunden (Werbe-Mieter) eingegangen ist und der Anbieter den Dienst der Werbung freigibt. Dies wird im Online-Trawler angezeigt oder kann online im Stream und auch Live verfolgt und auf Eindeutigkeit gegengeprüft werden.
5.2 Bei Nichteinhaltung der Online-Dienstleistungsfähigkeit kann der Endkunde (Werbe-Mieter) den Anbieter schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens 2 Tage beträgt, zu liefern. Nach der Frist kann der Endkunde (Werbe-Mieter) vom Mietvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.3 Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Vertragsfristen nicht.

6.0 Gewährleistung:
6.1 Bei Mängeln und Fehlern der Werbe-Mietsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Endkunde (Werbe-Mieter) das Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens 2 Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Werbe-Mietgegenstandes, so kann der Endkunde (Werbe-Mieter) Wandlung oder Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.2 Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung sowie Fremdeingriffe oder andere Software-Verträge. Diese sind hier ausgeschlossen. Für Fehler in Fremd-Werbungen übernehmen wir keine Haftung!
6.3 Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Endkunden (Werbe-ieters) oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Anbieter vor, eine Prüfungspauschale von 25,- € zu erheben. Eine Nutzung mit nationalsozialistischem Hintergrund und/oder Daten oder pornografischem Inhalt führt zur sofortigen Kündigung durch den Anbieter. Kosten und Vertragsgebühren werden nicht zurückerstattet. Der Anbieter behält sich sein Recht vor, den Missbrauch zur Anzeige zu bringen.

7.0 Haftung:
7.1 Die Haftung des Verkäufers ist lediglich auf die Verfügbarkeit der Online-Dienstleistung beschränkt.
7.2 Die Ansprüche des Endkunden (Werbe-Mieters) gegen den Anbieter wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften der Werbe-Mietsachen bleiben unberührt.

8.0 Erfüllungsort als Gerichtsstand:
8.1 Erfüllungsort ist Straubing.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Straubing soweit rechtlich zulässig.
8.3 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder sollte sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Werbe-Mietvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermutlich getroffen hätten um wirtschaftlich das Gleiche zu erreichen.
 
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